Die Regionale Bildungskonferenz

 

Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen für das Schul- und Bildungswesen soll mit allen relevanten Partnern weiter ausgebaut und vertieft werden.

Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen aller Kinder und Jugendlichen. Die regionalen Bildungsnetzwerke sollen es ermöglichen, alle an Bildung in NRW beteiligten Akteure mit einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen optimal nutzen und miteinander vernetzen zu können. Dazu bedarf es vielfältiger gemeinsam aufeinander abgestimmter Anstrengungen auf den unterschiedlichsten Ebenen.

Die Gesamtorganisation erfolgt über eine Regionale Bildungskonferenz, die einmal im Jahr tagt. Die Vertreter wurden in eigens dafür einberufenen Versammlungen gewählt. In der Regionalen Bildungskonferenz arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, des Schulträgers, der Schulaufsicht und weiterer Institutionen und Einrichtungen zusammen und entwickeln gemeinsam die Bildungsregion Kreis Warendorf weiter.

Die Regionale Bildungskonferenz besteht aus folgenden Personen / Institutionen:

  • je einer Vertretung der oberen und unteren Schulaufsicht
  • einer Vertretung der staatlichen Kompetenzteams für Fortbildung
  • einer Vertretung des Fachbereichs Jugendhilfe
  • zwei Vertretungen des Schulträgers Kreis Warendorf
  • zwei Vertretungen der Schulträger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ggf. turnusmäßiger Wechsel)
  • der Sprecherin / dem Sprecher der SchulleiterInnen der jeweiligen Schulformen
  • je einer Vertretung der Schulpflegschaften der jeweiligen Schulformen
  • je eine Vertretung der Schülerschaft der Sek I und der Sek II- einer Vertretung einer Kindertageseinrichtung
  • einer Vertretung von Ersatzschulträgern
  • einer Vertretung der Unternehmerschaft der Region Kreis Warendorf- einer Vertretung der Agentur für Arbeit- einer Vertretung der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
  • einer Vertretung der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen- einer Vertretung der Handwerkskammer Münster
  • einer Vertretung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
  • einer Vertretung der Volkshochschulen
  • einer Vertretung der Bibliotheken im Kreis Warendorf

Es besteht die Möglichkeit, neben Vollversammlungen der Regionalen Bildungskonferenz auch Teilversammlungen einzuberufen, zu denen diejenigen Akteure eingeladen werden, deren Anwesenheit und Mitberatung auf der Grundlage der Themenschwerpunkt der Sitzung erforderlich oder wünschenswert ist.