Übersetzungsdienstleistungen im Kommunalen Integrationsmanagement (KIM)

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW fördert mit finanziellen Mitteln das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) im Kreis Warendorf. KIM zielt darauf ab, Menschen mit Einwanderungsgeschichte ein passgenaues Angebot zu ermöglichen, um ihre Integration zu erleichtern.

Die Zielgruppe wird von Case Managerinnen und Case Managern individuell beraten und begleitet, z.B. hinsichtlich der Themen Ausländerrecht, Arbeit, Schule, Wohnen und Gesundheit. In einigen Fällen ist die Unterstützung erst unter Zuhilfenahme von professionellen Übersetzungsdienstleistungen möglich. Seit dem 01.10.2022 - befristet bis zum 31.12.2022 - hält das KIM solche Angebote von professionellen Dienstleistern vor.

Konkret können Dolmetschertätigkeiten in Präsenz oder per Telefon/ Video in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist auch die Übersetzung von Schriftstücken möglich.

Beispiele für Dolmetschertätigkeiten:
  • Gespräche bei Behörden, z.B. Jobcenter, Sozialamt, Ausländerbehörde
  • Gespräche bei Anwälten, Polizei und vor Gericht
  • medizinische und therapeutische Gespräche
  • Beratungsgespräche bei verschiedenen Institutionen, z.B. Schule
Beispiele für die Übersetzung von Dokumenten:
  • Zeugnisse, Lebensläufe und Nachweise
  • Formulare und Schreiben von Behörden
  • medizinische und therapeutische Berichte
  • juristische und polizeiliche Schreiben

Eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Übersetzungsdienstleistungen ist die Fallübernahme in das Case Management-KIM. Nur das Case Management-KIM kann das vorhandene Angebot in Anspruch nehmen. Interessierte können sich an die örtlich zuständigen Case Managerinnen und Case Manager-KIM wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.kim.kreis-waf.de .