Lernförderung - Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Kindern und Jugendlichen viele Möglichkeiten. Neben der Kostenübernahme der Mittagsverpflegung, soziokulturellen Teilhabe werden auch die Kosten der Lernförderung (Nachhilfe) übernommen. Bei der Lernförderung ist die Errichtung von sogenannten Lernstandorten eine besonders erfolgreiche Vorgehensweise. Dieses Umsetzungskonzept zielt darauf ab, die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets „in der Schule-mit der Schule“ zu forcieren. Beispielsweise ist somit der Austausch zwischen Schule, Nachhilfeanbieter*in und Schüler*in gegeben und eine zielgerechte und individuelle Förderung möglich. Dabei koordiniert die Schule in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter des Kreises Warendorf spezifische Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die Abrechnung erfolgt einfach und bequem online über die MünsterlandKarte. Seit 2016 werden Lernstandorte errichtet und bis dato wenden knapp über die Hälfte der Schulen im Kreis Warendorf dieses Modell an. Weiterhin wird in Kürze der Antrag auf Lernförderung online zur Verfügung gestellt, um den Leistungsberechtigten das Antragsverfahren zu vereinfachen. Ab dem 01.01.2024 besteht das Antragserfordernis der Lernförderung.

Um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bezug von Bürgergeld (SGB-II), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Besuch einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule
  • Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.jobcenter-warendorf.de. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Bildung und Teilhabe. Die Kolleginnen und Kollegen sind telefonisch unter 02581 53 5940 oder per E-Mail unter but@kreis-warendorf.de erreichbar.