Einladung zur Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (3. AG-KJHG NRW) werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes verpflichtet. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses soll der Kinder- und Jugendförderplan zu Beginn einer jeden Wahlperiode fortgeschrieben werden. Beteiligt werden die freien Träger der Jugendhilfe, Experten und Vertreter der unterschiedlichen Förderbereiche verbandliche, offene und aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit und Schule / offener Ganztag sowie junge Menschen.

Wesentliches Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist die Herstellung einer Planungssicherheit in der Kinder- und Jugendförderung. Berücksichtigung finden alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung (§§ 11-14 SGB VIII). Kernpunkte des Kinder- und Jugendförderplanes sind die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe, Offene und Aufsuchende Jugendarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz und der Bereich Jugendhilfe und Schule.

Alle Interessierten aus der Kinder- und Jugendhilfe – darunter Träger, Fachkräfte, Ehrenamtliche sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Vereinen und Verbänden – sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und am Beteiligungsprozess mitzuwirken.

Termin: Donnerstag, 05.06.2025, 17:30 - 19:00 Uhr
Ort: Kath. Landvolkshochschule „Schorlemer Alst“ Freckenhorst

Ansprechpartnerin:
Alina Tissen

anlina.tissen@kreis-warendorf.de